Handwerker-Leistungen auch durch Dritte zahlbar

Handwerker-Leistungen auch durch Dritte zahlbar
17. Mai 2010 Anja Schuschke

Handwerker-Leistungen auch durch Dritte zahlbar

Steuervorteile für Handwerker-Leistungen können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Rechnung von einem Dritten bezahlt wird. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Sachsen in Leipzig (Az.: 4 K 645/09) hervor.

Steuerberater Anja Schuschke berät Unternehmen, Vereine und Privatpersonen in ihrer Kanzlei in Berlin-Köpenick. Hier schreibt sie regelmäßig über Gesetze und gängige Fragen rund um das Thema Steuern.