Handwerker-Leistungen auch durch Dritte zahlbar
Steuervorteile für Handwerker-Leistungen können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Rechnung von einem Dritten bezahlt wird. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Sachsen in Leipzig (Az.: 4 K 645/09) hervor.