Steuervorteile für Handwerker-Leistungen können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Rechnung von einem Dritten bezahlt wird. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Sachsen in Leipzig (Az.: 4 K 645/09) hervor.


Steuerberater Anja Schuschke
Anja Schuschke

Steuerberater Anja Schuschke berät Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in ihrer Kanzlei in Berlin-Köpenick. Hier schreibt sie regelmäßig über Gesetze und gängige Fragen rund um das Thema Steuern.