Die sog. 1% Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ist auf alle zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeuge anzuwenden, wenn der Unternehmer selbst die Fahrzeuge privat nutzt. Dies geht aus einem Urteil des BFH (VIII R 24/08) vom 29.03.2010 hervor.

Die mehrfache Anwendung lässt sich grundsätzlich vermeiden, wenn in einem Fahrtenbuch der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung festgehalten wird. Das korrekte Führen eines Fahrtenbuches ist jedoch sehr aufwendig, da es an verschiedenste gesetzliche Vorgaben geknüpft ist.