Einkommensteuer: Die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung ist verfassungsgemäß. (BFH, Urteil vom 08.07.2010, VI R 10/08; DStR 2010, Heft 44, S. IX)