Mehraufwand für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung ist auf 3 Monate begrenzt

Mehraufwand für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung ist auf 3 Monate begrenzt
17. Dezember 2010 Anja Schuschke

Mehraufwand für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung ist auf 3 Monate begrenzt

Einkommensteuer: Die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung ist verfassungsgemäß. (BFH, Urteil vom 08.07.2010, VI R 10/08; DStR 2010, Heft 44, S. IX)

Steuerberater Anja Schuschke berät Unternehmen, Vereine und Privatpersonen in ihrer Kanzlei in Berlin-Köpenick. Hier schreibt sie regelmäßig über Gesetze und gängige Fragen rund um das Thema Steuern.