Die Lohnsteuerkarte 2010 bleibt wegen der Umstellung auf ein elektronisches Lohnsteuerabzugverfahren auch für 2011 gültig. Arbeitnehmer erhalten von den Finanzämtern in diesem Jahr daher keine neue Karte. Wechseln Beschäftigte den Arbeitgeber, legen sie dort einfach die bisherige Lohnsteuerkarte vor.

Nach dem Übergangszeitraum im Jahr 2011 entfällt die Lohnsteuerkarte in Papierform dann ganz. Ab 2012 werden die benötigten Angaben in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und können von Arbeitgebern in elektronischer Form abgerufen werden.