Die aktuelle Corona-Situation ist eine große Herausforderung für viele Unternehmen. Viele fragen sich, wie sie die nächsten Wochen so gut wie möglich überstehen – und was sie jetzt tun sollen.

Darauf gibt es leider keine einfache Antwort. Hier sind jedoch 9 Punkte, die jeder Unternehmer angehen kann.

9 Punkte-Plan für Unternehmen

1. Ausgaben-Übersicht: Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre privaten und betrieblichen Ausgaben. Dazu gehören auch Abonnements, Lizenzen etc..

2. Versicherungen & Banken: Schreiben Sie Versicherungen und Banken (falls Sie Kreditzahlungen haben) an und bitten Sie ggf. um das Aussetzen von Beiträgen. Sollten Sie einen KfW-Kredit zur kurzfristigen Liquiditäts-Sicherung des Unternehmens beantragen wollen, sprechen Sie bitte Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner an.

3. Geschäftspartner & Lieferanten: Sprechen Sie mit Ihren Zulieferern, Subunternehmern u.a. Partnern und vereinbaren Sie ggf. längere Zahlungsfristen oder Teilzahlungen. WICHTIG: Buchen Sie nicht einfach Lastschriften zurück, sondern sprechen Sie erst mit den entsprechenden Partnern.

4. Krankenkassen: Sollten Sie Krankenkassen einen Lastschrifteinzug für Ihre persönlichen und/oder Arbeitnehmerbeiträge (Sozialversicherungsbeiträge) gegeben haben, nehmen Sie diesen nach Absprache zurück und beantragen Sie ggf. Ratenzahlung.

5. Finanzamt: Stellen Sie Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für Gewerbesteuer (nächste Steuervorauszahlung fällig zum 15.05.2020) und Einkommen- und Körperschaftsteuer (nächste Steuervorauszahlung fällig zum 10.06.2020). Inwieweit die Umsatzsteuerbeträge ausgesetzt werden können, müssen Sie aktuell leider noch persönlich beim jeweils zuständigen Finanzamt erfragen.

6. Miete: Sprechen Sie mit Ihren Vermietern, falls Sie nicht in der Lage sind, die nächste Miete zu zahlen. Ggf. können Sie Zahlungen aussetzen oder Teilzahlung vereinbaren.

7. Sonstige Ausgaben: Setzen Sie nicht dringend notwendige Ausgaben (wie private Sparraten) aus, bzw. stornieren oder kündigen Sie Ausgaben, die nicht unmittelbar für den laufenden Betrieb notwendig sind (wie Zeitungslieferung beim Friseur).

8. Arbeitsamt: Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bei Ihnen zutreffen und stellen Sie ggf. den Antrag beim Arbeitsamt. Nach der Zusage können wir dieses dann bei der Lohnbuchhaltung berücksichtigen.

9. Mitarbeiter: Sprechen Sie mit Ihren Arbeitnehmern und sensibilisieren Sie diese ebenfalls für die Situation.

Beachten Sie ggf. auch unsere aktuelle Linksammlung mit Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer.

Wir wünschen allen Unternehmen gutes Durchhaltevermögen!