Aus Gesetzgebung und Verwaltung: Das Bundeskabinett hat am 21.07.2010 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder beschlossen.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass nun auch alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder gesetzliche Erben ihrer Väter werden. Hintergrund ist eine Entscheidung des EGMR vom 28.05.2009, die festgestellt hatte, dass die bisherige Benachteiligung dieser Kinder im Erbrecht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. (DStR 2010, Heft 30, S. XI)