Erbschaftsteuergesetz/Grundgesetz: Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. (Leits. n. amtl.) (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07).

Eingetragene Lebenspartner wurden nach Schaffung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 erbschaftsteuerrechtlich erheblich höher belastet als Ehegatten, weil sie nicht die für Ehegatten geltenden Freibeträge und Tarifsätze anwenden konnten. Das BVerfG entschied nun, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung für die vom ErbStG a.F. betroffenen Altfällen zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften vom 16.02.2001 bis zum Inkrafttreten des ErbStRefG vom 24.12.2008 beseitigt. Denn nach geltendem Recht werden eingetragene Lebenspartnerschaften Eheleuten bereits gleichgestellt. (DStR 2010, Heft 33, S. IX)