Wer vor Jahren für Kapitalgewinne Freistellungsaufträge (FSA) eingerichtet hat, sollte diese umgehend auf Steuer-ID und FSA-Höhe prüfen – sonst leiht er dem Finanzamt bald unfreiwillig Geld.
Seit 01. Januar 2016 sind die FSA nämlich nur noch wirksam, wenn der entsprechenden Bank Ihre Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) vorliegt. Liegt diese nicht vor, wird die Bank ihre Guthabenzinsen um die Abgeltungsteuer (nebst Soli und ggf. KirSt) kürzen.
Aber keine Sorge: Das einbehaltene Geld ist nicht „verloren“. Sollten Sie der Bank Ihre Steuer-ID nicht mitgeteilt haben, oder der erteilte FSA zu gering sein, können Sie im Rahmen der Einkommensteuer-Erstellung die Abgeltungsteuer erstatten lassen.
Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Ihr Steuerberater für die Anfertigung der Anlage Kap eine Mindestgebühr i. H. v. 21,65€ zzgl. Umsatzsteuer berechnen darf. Also prüfen Sie genau, wie Ihre FSA verteilt sind und ob den Banken Ihre Steuer-ID vorliegt.
Hintergrund zur Abgeltungssteuer auf Guthabenzinsen
Wer Geld auf Bankkonten anlegt und somit spart, bekommt dafür Guthabenzinsen (zurzeit leider nicht viel). Damit diese Guthabenzinsen nicht durch den Abzug der sog. Abgeltungsteuer i. H. v. 25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer gemindert werden, kann der Bank ein sog. Freistellungsauftrag (kurz: FSA) erteilt werden.
Jeder Steuerpflichtige kann bis 801€, das entspricht dem sog. Sparerfreibetrag, als Freistellungsauftrag bei der Bank beantragen. Zu beachten ist, das die 801€ (bei Verheirateten 1.602€) insgesamt gelten, d. h. hat man Sparguthaben bei verschiedenen Banken, muss man die 801€ (1.602€) aufteilen. Was viele nicht wissen: auch wenn der erteilte FSA nicht ausgeschöpft wird, geht er nicht automatisch auf andere Banken über.
Beispiel für FSA-Verteilungen:
An Bank A wird ein FSA in Höhe von 700€ erteilt, Sie bekommen hier aber nur 400€ Guthabenzinsen. Damit sind 300€ nicht verbraucht. Bei der Bank B erhalten Sie ebenfalls 400€ Guthabenzinsen, aber hier dürfte nur ein FSA von 101€ (801€ abzgl. 700€ FSA von Bank A) erteilt werden.
Ohne Anpassungen der FSA können in diesem Fall 300€ nicht geltend gemacht werden.

Anja Schuschke
Steuerberater Anja Schuschke berät Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in ihrer Kanzlei in Berlin-Köpenick. Hier schreibt sie regelmäßig über Gesetze und gängige Fragen rund um das Thema Steuern.