Viele Unternehmer stellen sich oft die Frage: Bin ich Kleinunternehmer, oder nicht? Und wenn ja, was bedeutet das – und worauf muss ich achten?

Was ist ein Kleinunternehmer?

Der Kleinunternehmer ist im § 19 UStG geregelt. Der Begriff leitet sich davon ab, dass die unter diese Sonderregelung fallenden Unternehmer nur in geringen Umfang Umsätze tätigen. Für diese Unternehmer wird die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben. Daher ist es falsch, wenn man sagt, dass man von der Umsatzsteuer befreit ist.

Sie gelten bei der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz (ohne steuerfreie Umsätze) im Vorjahr nicht über 17.500€ gelegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000€ voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Ob Sie diese Grenzwerte erreicht bzw. überschritten haben, müssen Sie jedes Jahr aufs Neue prüfen. Als Existenzgründer schätzen Sie den voraussichtlichen Umsatz im Gründungsjahr.

Bitte beachten Sie: Wenn das Geschäftsjahr nicht aus 12 Monaten bestand, müssen Sie den erwirtschafteten Betrag aufs ganze Jahr hochrechnen.

Bsp.: Ihre Firma wurde zum 01.03. gegründet und der erzielte Umsatz bis zum 31.12. betrug 16.000€. In diesem Fall wäre der Umsatz für 12 Monate 19.200€ (16.000€ / 10 Mo. x 12 Mo.). Damit wäre die Grenze von 17.500€ überschritten.

Worauf müssen Kleinunternehmer achten?

Wenn Sie als Kleinunternehmer tätig sind, dürfen Sie bei Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Gleichzeitig sind Sie auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, und erhalten deshalb z. B. keine Erstattung für Vorsteuerbeträge, die Ihnen z. B. von einem Verkäufer auf gelieferte Ware berechnet wurde.

Wichtig: Wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, sollten Sie in der Rechnung nochmals explizit darauf hinweisen. (Mit einem Satz wie z. B.: „Der Rechnungsbetrag enthält gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer.“ Oder „Ich bin nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen, da ich Kleinunternehmer i. S. d. §19 UStG bin.“) Dies gilt von der ersten Rechnung des Jahres an. Prüfen Sie daher vor dem Stellen der ersten Rechnung sorgfältig, ob Sie im entsprechenden Jahr als Kleinunternehmer agieren werden oder nicht.

Falls Sie den Grenzwert von 17.500€ einmal überschreiten – keine Panik. Im laufenden Jahr bleibt Ihnen die Umsatzsteuerfreiheit erst einmal erhalten. Sie sind dann aber verpflichtet ab dem Folgejahr Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.

Falls Sie den Grenzwert unterschreiten, Ihren Umsatz vorab aber höher geschätzt haben, können Sie a) nachträglich zur Kleinunternehmer-Regelung wechseln, oder b) die Umsatzsteuerpflicht im Gründungsjahr bestehen lassen und im Folgejahr zur Kleinunternehmer-Regelung wechseln.

Zu guter Letzt müssen Sie als Kleinunternehmer keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

Fazit:

Kleinunternehmer können alle Selbständigen oder gewerblich Tätigen sein, deren Jahresumsatz unter 17.500€ liegt.

Wichtig dabei: Die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG ist ein Wahlrecht – man kann sie in Anspruch nehmen, muss das aber nicht. In manchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, darauf zu verzichten – z. B. bei Geschäftsgründungen, die mit hohen Investitionen verbunden sind.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich wie immer an Ihren Steuerberater.

Linktipp:

Merkblatt der IHK zum Kleinunternehmer (PDF)