Die betriebliche Nutzung eines Pkws wirkt sich auf die Jahresbilanz gewinnmindernd aus und hat damit unmittelbaren Einfluss auf die Ertragssteuer. Das bedeutet grundsätzlich, dass Sie alle Kosten (z.B. Leasing, Tankkosten) gewinnmindernd ansetzen dürfen.

Wie unterscheidet man betriebliche von privater Nutzung?

Ist Ihr Fahrzeug gemäß seiner objektiven Beschaffenheit ausschließlich für den betrieblichen Gebrauch bestimmt (z.B. Werkstattwagen zum Transport von Gütern), darf das Finanzamt keine private Nutzung unterstellen. Das Fahrzeug wird zu 100% betrieblich genutzt.

Bei Fahrzeugen, deren Zuordnung nicht eindeutig erfolgen kann, geht das Finanzamt stets auch von einer privaten Nutzung aus. Der Anteil der privaten Fahrzeugnutzung muss daher von der betrieblichen Nutzung abgegrenzt werden.

Die pauschale Abgrenzung erfolgt mit der 1%- Methode. Um eine genaue Abgrenzung zwischen privater und betrieblicher Nutzung zu ermitteln, sollten Sie ein Fahrtenbuch führen und dem Finanzamt vorlegen.

Fazit

Haben Sie ein Betriebsfahrzeug oder einen Fuhrpark, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater entscheiden, welche Methode für Sie sinnvoll ist. Bedenken Sie, dass der Aufwand ein Fahrtenbuch zu führen nicht zu unterschätzen ist und eine Steuerersparnis gegenüber der 1%- Methode evtl. nicht aufwiegt.