Ihr Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen? Mit der 1% Methode können Sie die Kosten für die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal ermitteln und steuerlich geltend machen.
Generell behandelt das Finanzamt alle Fahrzeuge, die zum Betriebsvermögen gehören, pauschal so, als würden sie auch privat genutzt (mehr zu den Ausnahmen). Um den Anteil der privaten Nutzung zu ermitteln, kann man entweder ein Fahrtenbuch führen, oder die 1%-Methode wählen.
Die 1% Methode im Detail
Die 1%-Methode zieht den Neupreis des Pkw inkl. Umsatzsteuer (Bruttolistenneupreis) als pauschale Berechnungsgrundlage heran. Unberücksichtigt bleiben hierbei das tatsächliche Verhältnis der privaten und betrieblichen Fahrzeugnutzung, sowie die effektiven Anschaffungskosten des Fahrzeugs.
Rechen-Beispiel: Ein PKW kostet neu 50.000€ inkl. Mehrwertsteuer. Bei Anwendung der 1%-Regel werden 500€ pro Monat gewinnerhöhend verbucht.
Wichtig für die steuerliche Gestaltung: Sie können zwischen der 1%-Methode und der Führung eines Fahrtenbuchs wählen, wenn Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50% für betriebliche Zwecke nutzen. Lesen Sie hier mehr zur 50%- Grenze und den steuerlichen Auswirkungen dieses Wahlrechts.
Fazit
Ehe Sie sich zwischen Fahrtenbuch und 1%-Methode entscheiden, sollten Sie die individuellen Auswirkungen auf Ihre Jahresbilanz genau abwägen.
Gerade bei sehr teuren Fahrzeugen und einer sehr geringen privaten Verwendung kann das Führen eines Fahrtenbuchs ertragssteuerlich bedeutend günstiger sein. Häufig wird der Aufwand dafür jedoch unterschätzt. Daher ist die 1%-Methode für viele meist die bessere Wahl. Im Zweifelsfall wenden Sie sich wie immer an Ihren Steuerberater.

Anja Schuschke
Steuerberater Anja Schuschke berät Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in ihrer Kanzlei in Berlin-Köpenick. Hier schreibt sie regelmäßig über Gesetze und gängige Fragen rund um das Thema Steuern.