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	<title>Anja Schuschke, Autor bei Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</title>
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	<description>Digitale Kanzlei für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige</description>
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		<title>Corona-Konjunkturpaket: Was Unternehmer jetzt beachten müssen.</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-konjunkturpaket-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2020 11:29:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13375</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Konjunkturpaket soll den Konsum ankurbeln. Wichtig für Unternehmer: wie kann die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 umgesetzt werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-konjunkturpaket-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen/">Corona-Konjunkturpaket: Was Unternehmer jetzt beachten müssen.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 05.06.2020 hat die Bundesregierung im Eilverfahren ein Konjunkturpaket verabschiedet, um den pandemie-bedingten Einbruch des Konsums wieder anzukurbeln. Wichtig für Unternehmer ist dabei vor allem die geplante temporäre Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 &#8211; und wie sie in der kurzen Zeit umgesetzt werden kann. </strong></p>
<p>Auch wenn Bundestag und Bundesrat dem Beschluss noch formal zustimmen müssen und einige Fragen nach wie vor offen bleiben: hier sind die wichtigsten Punkte aus steuerlicher Sicht, die Unternehmer bei der geplanten Mehrwertsteuersenkung beachten sollten.</p>
<h2>5 Punkte zur Mehrwertsteuersenkung im Konjunkturpaket 2020</h2>
<ol>
<li><strong>Geänderte Mehrwertsteuer-Sätze:</strong> Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Die Hoffnung dahinter: Kaufanreize zu schaffen durch eine Reduzierung der Endpreise.</li>
<li><strong>Abrechnungs- &amp; Kassen-Anpassung:</strong> Prüfen Sie die technischen Voraussetzungen für das eigene Rechnungsschreibungsprogramm oder für die Kassenerfassung. Konsultieren Sie gegebenenfalls die entsprechenden Softwareberater, damit ab 01.07.2020 der Mehrwertsteuersatz richtig ausgewiesen ist.</li>
<li><strong>Leistungszeitraum-Abgrenzung:</strong> Beachten Sie unbedingt die Abgrenzung des Leistungszeitraumes, da dieser über die Höhe der Umsatzsteuer bestimmt &#8211; und nicht der Zeitraum, wann Sie ihre Rechnung schreiben.   Schreiben Sie also eine Rechnung im Juli und die Leistung wurde in Juni erbracht, erfolgt die Abrechnung mit 19 Prozent Umsatzsteuer.<strong>WICHTIG: Rechnen Sie zum 30.06.2020 wirklich alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen für die Abgrenzung ab</strong> (Ausnahme Abschlagsrechnungen, denn hier entsteht die Leistung erst mit der Abnahme der gesamten erbrachten Leistung und der damit verbundenen Schlussrechnung).</li>
<li><strong>Dauerverträge-Anpassung:</strong> Achten Sie bei Dauerverträgen (wie z. B. Leasing- oder Mietverträgen) darauf, dass Sie vom Auftraggeber Änderungsmitteilungen bekommen. Bzw. wenn Sie der ausführende Unternehmer sind, passen Sie ihre Verträge und ggf. die Daueraufträge an.</li>
<li><strong>Falscher Umsatzsteuerausweis:</strong> Falls auf Rechnungen der falsche Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen sein sollte, handelt es sich um einen unberechtigt ausgewiesenen Betrag. Dieser muss dann auch an das Finanzamt bezahlt werden &#8211; ihr Leistungsempfänger darf diesen Betrag aber nicht in voller Höhe als Vorsteuer abziehen.</li>
</ol>
<p>Eine gute erste Zusammenfassung zum diesem Thema finden Sie bei <a href="https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html">Haufe</a>.</p>
<p>Sowie es neue Informationen oder relevante Sachverhalte dazu gibt, werden wir diesen Artikel aktualisieren.</p>
<p><strong>Bleiben Sie gesund und alles Gute!</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-konjunkturpaket-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen/">Corona-Konjunkturpaket: Was Unternehmer jetzt beachten müssen.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>9 Punkte für den Umgang mit der Corona-Situation als Unternehmen</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/9-punkte-fuer-den-umgang-mit-der-corona-situation-als-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2020 14:46:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13313</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die aktuelle Corona-Situation stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Dafür gibt es kein Patentrezept - aber 9 Punkte, die jeder angehen kann.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/9-punkte-fuer-den-umgang-mit-der-corona-situation-als-unternehmen/">9 Punkte für den Umgang mit der Corona-Situation als Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die aktuelle Corona-Situation ist eine große Herausforderung für viele Unternehmen. Viele fragen sich, wie sie die nächsten Wochen so gut wie möglich überstehen &#8211; und was sie jetzt tun sollen.</strong></p>
<p>Darauf gibt es leider keine einfache Antwort. Hier sind jedoch 9 Punkte, die jeder Unternehmer angehen kann.</p>
<h2>9 Punkte-Plan für Unternehmen</h2>
<p><strong>1. Ausgaben-Übersicht:</strong> Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre privaten und betrieblichen Ausgaben. Dazu gehören auch Abonnements, Lizenzen etc..</p>
<p><strong>2. Versicherungen &amp; Banken:</strong> Schreiben Sie Versicherungen und Banken (falls Sie Kreditzahlungen haben) an und bitten Sie ggf. um das Aussetzen von Beiträgen. Sollten Sie einen <strong><a href="https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html">KfW-Kredit</a> </strong>zur kurzfristigen Liquiditäts-Sicherung des Unternehmens beantragen wollen, sprechen Sie bitte Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner an.</p>
<p><strong>3. Geschäftspartner &amp; Lieferanten:</strong> Sprechen Sie mit Ihren Zulieferern, Subunternehmern u.a. Partnern und vereinbaren Sie ggf. längere Zahlungsfristen oder Teilzahlungen. WICHTIG: Buchen Sie nicht einfach Lastschriften zurück, sondern sprechen Sie erst mit den entsprechenden Partnern.</p>
<p><strong>4. Krankenkassen:</strong> Sollten Sie Krankenkassen einen Lastschrifteinzug für Ihre persönlichen und/oder Arbeitnehmerbeiträge (Sozialversicherungsbeiträge) gegeben haben, nehmen Sie diesen nach Absprache zurück und beantragen Sie ggf. Ratenzahlung.</p>
<p><strong>5. Finanzamt:</strong> Stellen Sie Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für Gewerbesteuer (nächste Steuervorauszahlung fällig zum 15.05.2020) und Einkommen- und Körperschaftsteuer (nächste Steuervorauszahlung fällig zum 10.06.2020). Inwieweit die Umsatzsteuerbeträge ausgesetzt werden können, müssen Sie aktuell leider noch persönlich beim jeweils zuständigen Finanzamt erfragen.</p>
<p><strong>6. Miete:</strong> Sprechen Sie mit Ihren Vermietern, falls Sie nicht in der Lage sind, die nächste Miete zu zahlen. Ggf. können Sie Zahlungen aussetzen oder Teilzahlung vereinbaren.</p>
<p><strong>7. Sonstige Ausgaben:</strong> Setzen Sie nicht dringend notwendige Ausgaben (wie private Sparraten) aus, bzw. stornieren oder kündigen Sie Ausgaben, die nicht unmittelbar für den laufenden Betrieb notwendig sind (wie Zeitungslieferung beim Friseur).</p>
<p><strong>8. Arbeitsamt:</strong> Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bei Ihnen zutreffen und stellen Sie ggf. den Antrag beim <strong><a href="https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen">Arbeitsamt</a></strong>. Nach der Zusage können wir dieses dann bei der Lohnbuchhaltung berücksichtigen.</p>
<p><strong>9. Mitarbeiter:</strong> Sprechen Sie mit Ihren Arbeitnehmern und sensibilisieren Sie diese ebenfalls für die Situation.</p>
<p>Beachten Sie ggf. auch unsere aktuelle <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-virus-infos-fuer-unternehmen-selbstaendige-und-arbeitnehmer/">Linksammlung mit Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer</a>.</p>
<p><strong>Wir wünschen allen Unternehmen gutes Durchhaltevermögen!</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/9-punkte-fuer-den-umgang-mit-der-corona-situation-als-unternehmen/">9 Punkte für den Umgang mit der Corona-Situation als Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Corona-Virus: Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-virus-infos-fuer-unternehmen-selbstaendige-und-arbeitnehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Mar 2020 16:51:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13291</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Corona-Virus stellt Deutschland wirtschaftlich vor große Herausforderungen. Hier sind erste Infos für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-virus-infos-fuer-unternehmen-selbstaendige-und-arbeitnehmer/">Corona-Virus: Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Corona-Virus stellt Deutschland auch wirtschaftlich vor große Herausforderungen. Hier sind erste Infos und Links zu den wichtigsten Fragen, die Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer jetzt beschäftigen. </strong></p>
<p><strong><em>Letzte Aktualisierung 26.03.2020</em></strong></p>
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 5%;">
<h2>Informationen für Unternehmen &amp; Selbständige</h2>
<h3>Allgemeiner Umgang mit der Corona-Situation</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.berlin.de/sen/web/corona/">Informationen für Unternehmen in Berlin</a> (Berlin.de, 03/2020)</li>
<li><a href="https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/coronavirus-beispielhaftes-verhalten/">Tipps zum Verhalten im Unternehmen</a> (IHK München, 03/2020)</li>
<li><a href="https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html?nn=67370">Arbeitsrechtliche Auswirkungen</a> (BMAS, 10.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.e-recht24.de/artikel/arbeitsrecht/11971-corona-alles-zu-krankschreibung-kurzarbeit-home-office.html">Rechte und Pflichten für Angestellte, Unternehmer und Selbständige</a> (E-Recht 24, 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.aok.de/fk/aktuelles/arbeitsentgelt-waehrend-einer-quarantaene/">Arbeitsentgelt bei Quarantäne</a> (AOK, 04.03.2020)</li>
</ul>
<h3>Steuerliche Hilfsmaßnahmen</h3>
<ul>
<li><del>Formular: Stundungsantrag für Steuern (PDF, FA Brandenburg, 20.03.2020) </del>(UPDATE: 07.06.2020)<del><br />
</del></li>
<li><a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin/steuererleichterungen-expressbuergschaften-schadensersatz-so-will-senatorin-pop-der-berliner-wirtschaft-durch-die-corona-krise-helfen/25654150.html">Land Berlin: Steuererleichterungen, Expressbürgschaften, Schadensersatz</a> (Tagesspiegel.de, 18.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/corona-steuerliche-massnahmen_164_511572.html">Steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Entlastung von Unternehmen</a> (Haufe.de, Stand 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html">Sofortmaßnahmen für Unternehmen</a> (BMWI, 13.03.2020)</li>
</ul>
<h3>Kredite &amp; Liquiditätshilfen</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909712.php">Land Berlin: Soforthilfe I für Unternehmen</a> (Land Berlin, 19.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php">Land Berlin: Soforthilfe II für Soloselbständige und Kleinunternehmen</a> (Land Berlin, 19.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.radioeins.de/programm/sendungen/mofr1013/_/auswirkungen-auf-unternehmen-in-berlin.html">Land Berlin: Vorgehen zum Beantragen der Soforthilfen</a> (Radio 1, 24.03.2020)</li>
<li><a href="https://mwae.brandenburg.de/de/corona-folgen-land-legt-soforthilfeprogramm-f%C3%BCr-kleine-und-mittlere-unternehmen-sowie-freiberufler-auf/bb1.c.662087.de">Land Brandenburg: Soforthilfe für Unternehmen</a> (Land Brandenburg, 20.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html">Liquiditätshilfen Land Berlin</a> (IBB 03/2020)</li>
<li><a href="https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html">KFW-Sonderprogramme und Kredite für Unternehmen</a> (KfW)</li>
</ul>
<h3>Kurzarbeitergeld</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.youtube.com/watch?v=GX0NRyva6b0">Erklärvideo: Anzeige Kurzarbeitergeld</a> (VBW Bayern, 18.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/dokumente/Anzeige-Kurzarbeit.pdf">Formular: Anzeige Kurzarbeitergeld</a> (BAA)</li>
<li><a href="https://www.focus.de/finanzen/recht/hilfe-gegen-betriebe-corona-nur-60-prozent-vom-gehalt-wer-kurzarbeitergeld-bekommt-und-was-das-konkret-heisst_id_11780690.html">Kurzarbeitergeld: Vereinfachte Bedingungen</a> (Focus, 19.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld">Kurzarbeitergeld Sonderregelungen Corona</a> (BAA, 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen">Kurzarbeitergeld beantragen</a> (BAA)</li>
<li><a href="https://www.haufe.de/personal/entgelt/coronavirus-kurzarbeitergeld-beantragen_78_511278.html">Kurzarbeitergeld-Infos und &#8222;Arbeit von Morgen&#8220;-Gesetz</a> (Haufe.de, 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.haufe.de/personal/entgelt/steuerliche-behandlung-von-lohnersatzleistungen_78_511460.html">Steuerliche Behandlung von Lohnersatzleistungen</a> (Haufe.de, 12.03.2020)</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
<hr />
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 5%;">
<h2>Informationen für Arbeitnehmer</h2>
<h3>Krankschreibungen</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.e-recht24.de/artikel/arbeitsrecht/11971-corona-alles-zu-krankschreibung-kurzarbeit-home-office.html">Krankschreibungen beantragen</a> (E-Recht 24, 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/freistellung-zur-kinderbetreuung-bei-schulschliessung_76_511796.html">Arbeitnehmer-Urlaub für Kinderbetreuung</a> (Haufe.de, 13.03.2020)</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
<hr />
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 5%;">
<h2>Informationen für Künstler</h2>
<h3>Krankenkasse</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf">KSK-Antrag auf Beitrags-Herabsetzung</a> (KSK)</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
<h3>Bitte beachten Sie:</h3>
<p><strong>Diese Inhalte dienen nur zur Information und stellen keine rechtlich verbindliche Beratung dar. Aufgrund der hoch dynamischen Situation können sich die in den Quellen angegebenen Empfehlungen auch nochmals ändern. Wir werden diese Seite daher in den nächsten Wochen regelmäßig updaten.</strong></p>
<p>Ihr Team von Steuerberater Schuschke</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-virus-infos-fuer-unternehmen-selbstaendige-und-arbeitnehmer/">Corona-Virus: Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einkaufen bei Amazon: Wie Sie die Vorsteuerfalle umgehen.</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/einkaufen-bei-amazon-wie-sie-die-vorsteuerfalle-umgehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2018 14:36:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13174</guid>

					<description><![CDATA[<p>Einkaufen bei Amazon ist komfortabel, spart Zeit und meist auch noch Geld. Unternehmer müssen dabei aber ein paar Details beachten – sonst kann der Kauf schnell zur Vorsteuerfalle werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/einkaufen-bei-amazon-wie-sie-die-vorsteuerfalle-umgehen/">Einkaufen bei Amazon: Wie Sie die Vorsteuerfalle umgehen.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einkaufen bei Amazon ist komfortabel, spart Zeit und meist auch noch Geld. Unternehmer müssen dabei aber ein paar Details beachten – sonst kann der Kauf schnell zur Vorsteuerfalle werden.</strong></p>
<p>Wenn Sie über Amazon Artikel für ihr Unternehmen erwerben, sollten Sie die Bestellung immer über ein separates Unternehmerkonto durchführen. Für den Kauf von privaten Artikel nutzten Sie weiterhin ihren privaten Account.</p>
<p>Nur wenn Sie als Unternehmer bei Amazon gelistet sind, weiß Amazon, ob Ihnen Vorsteuer in Rechnung gestellt werden darf &#8211; die Sie sich dann ggf. über die Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurückholen.</p>
<p>Ansonsten geht Amazon standardmäßig davon aus, dass Sie ein privater Käufer sind und stellt Ihnen immer Vorsteuer in Rechnung. Aber Vorsicht: diese ist nicht immer ansetzbar!</p>
<p>Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet hier nämlich gewaltig, ob ein Verkauf an eine private Person oder an einen Unternehmer stattfindet.</p>
<p>Wenn Sie als Privatperson bestellen und die in der Rechnung enthaltenen 19% Vorsteuer ansetzen wollen, müssen Sie diese im Prüfungsfall unter bestimmten Umständen zurückzahlen.</p>
<p>Bei Bestellungen über Amazon kann es sich mitunter um eine innergemeinschaftliche Lieferung an einen Unternehmer handeln, wenn die Lieferung aus einem Lager ausserhalb Deutschlands kommt. In diesem Fall sind Sie nicht berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen und müssten diese dann zurück zahlen.</p>
<p><strong>Wir empfehlen darum: Richten Sie sich ein Unternehmerkonto bei Amazon ein, und Sie sind auf der sicheren Seite.</strong></p>
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 10%;">
<h4>So richten Sie ein Unternehmer-Konto bei Amazon ein.</h4>
<ol>
<li>Eröffnen Sie ein neues Konto bei <a href="http://www.amazon.de/business">Amazon Business</a>.</li>
<li>Geben Sie unter dem Konto-Menü „Einstellungen“ die USt-ID-Nummer an.</li>
<li>Ihre USt-ID wird nun von Amazon geprüft und freigeschaltet. Das kann bis zu drei Tage dauern.</li>
<li>Fertig! Bei allen Lieferungen, die über dieses Konto abgewickelt werden, werden Sie nun als umsatzsteuerlicher Unternehmer behandelt.</li>
</ol>
</div>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/einkaufen-bei-amazon-wie-sie-die-vorsteuerfalle-umgehen/">Einkaufen bei Amazon: Wie Sie die Vorsteuerfalle umgehen.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geschenke für Geschäftspartner: Streuwerbeartikel VS. Geschenke</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/geschenke-fuer-geschaeftspartner-streuwerbeartikel-vs-geschenke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Oct 2017 17:01:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13117</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wenn Unternehmer Geschäftspartnern eine kleine Freude machen wollen, stehen sie oft vor der entscheidenden Frage: Ist das Geschenk steuerfrei oder nicht?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/geschenke-fuer-geschaeftspartner-streuwerbeartikel-vs-geschenke/">Geschenke für Geschäftspartner: Streuwerbeartikel VS. Geschenke</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Unternehmer Geschäftspartnern eine kleine Freude machen wollen, stehen sie oft vor der entscheidenden Frage: Ist das Geschenk steuerfrei oder nicht? Die Antwort kann unterschiedlich ausfallen &#8211; je nachdem, ob es sich dabei um einen Streuwerbeartikel handelt und wie hoch dessen Wert ist.</p>
<h2>Was sind Streuwerbeartikel?</h2>
<p>Streuwerbeartikel sind Werbemittel, die an eine Vielzahl von Menschen „gestreut“ werden um den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu steigern. Klassische Beispiele sind z. B. Kugelschreiber und Kalender mit Aufdruck des Unternehmensnamens und Logos.</p>
<p>Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Streuwerbeartikels nicht mehr als 10 EUR betragen (bei Vorsteuerabzugsberechtigen sind die 10 EUR ein Netto-Betrag), sind diese nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG anzusehen.</p>
<p>Daher ist auch keine Aufzeichnung über die Empfänger des Artikels erforderlich. Unternehmer dürfen die Kosten dann als Betriebsausgaben abziehen und für den Empfänger ist es steuerfrei.</p>
<p><strong>Aber was passiert, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den einzelnen Streuwerbeartikel mehr als 10 EUR betragen (bei Vorsteuerabzugsberechtigen 10 EUR netto)?</strong></p>
<p>Nach neuester Auffassung der Finanzverwaltung muss ein Unternehmer dann die gleichen Aufzeichnungspflichten einhalten, wie sie für Geschenke gelten, damit ihm der Betriebskostenabzug erhalten bleibt. Das bedeutet, er muss den Namen des Empfängers aufzeichnen (dieser muss auf der Buchung bzw. dem Buchungsbeleg erkennbar sein).</p>
<p>Wichtig: Geschenke der gleichen Art dürfen in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger auf dem Buchungsbeleg vermerkt werden bzw. eine Namensliste zusammen mit der Rechnung abgeheftet wird.</p>
<p>Warum das für Unternehmer wichtig ist, zeigt ein aktueller Fall der Rechtsprechung.</p>
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 10%;">
<h4>Beispielfall:</h4>
<p><em>Eine Firma ließ 10.000 Kalender mit dem Unternehmenslogo für 120.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer herstellen. Damit betrugen die Netto-Herstellungskosten pro Kalender 12 EUR.</em></p>
<p><em>Die Kalender wurden an diverse Bestands- und potenzielle Kunden verteilt. Eine Auflistung darüber, wer einen Kalender bekam, gab es nicht. Die Firma hatte die Kosten auf dem Konto Werbekosten verbucht.</em></p>
<p><em>Im Ergebnis einer Außenprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass es sich um Geschenke handelt, für welche die besonderen Bedingungen über die Aufzeichnung gelten.</em></p>
<p>Vom Grunde her wären die Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig, da die 35 EUR-Grenze eingehalten ist. Aber die Kosten hätten auf einem gesonderten Konto erfasst und die Empfänger hätten gesondert aufgezeichnet werden müssen.</p>
<p>Hätten die Kosten pro Kalender die 10 EUR Grenze nicht überschritten, wären es sog. Streugeschenke und damit die Aufzeichnung der Empfänger nicht notwendig gewesen.</p>
</div>
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<h2>Unsere Empfehlung:</h2>
<p>Prüfen Sie immer im Vorfeld, ob Ihre Kosten für die Streuartikel die 10 EUR Grenze überschreiten werden. Wenn ja, müssen Sie die Empfänger aufzeichnen und daran denken, dass ein Empfänger im Kalenderjahr nur bis zu einer Höhe von 35 EUR beschenkt werden darf, damit Sie nicht den Betriebsausgabenabzug verlieren.</p>
<p>Sobald die 35 EUR Grenze überschritten ist, gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie generell bei Geschenken.</p>
<p>&#8212;<br />
Lesen Sie zum Thema Geschenke auch unseren Artikel „<a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/geschenke-als-betriebsausgabe-absetzen-was-sie-beachten-sollten/">Geschenke als Betriebsausgabe geltend machen.</a>“</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/geschenke-fuer-geschaeftspartner-streuwerbeartikel-vs-geschenke/">Geschenke für Geschäftspartner: Streuwerbeartikel VS. Geschenke</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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		<title>Neu in 2016: Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/neu-in-2016-freistellungsauftraege-nur-noch-mit-steuer-id-gueltig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Mar 2016 17:06:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13025</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer vor Jahren für Kapitalgewinne Freistellungsaufträge (FSA) eingerichtet hat, sollte diese umgehend auf Steuer-ID und FSA-Höhe prüfen – sonst leiht er dem Finanzamt bald unfreiwillig Geld.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/neu-in-2016-freistellungsauftraege-nur-noch-mit-steuer-id-gueltig/">Neu in 2016: Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer vor Jahren für Kapitalgewinne Freistellungsaufträge (FSA) eingerichtet hat, sollte diese umgehend auf Steuer-ID und FSA-Höhe prüfen – sonst leiht er dem Finanzamt bald unfreiwillig Geld.</p>
<p>Seit 01. Januar 2016 sind die FSA nämlich nur noch wirksam, wenn der entsprechenden Bank Ihre Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) vorliegt. Liegt diese nicht vor, wird die Bank ihre Guthabenzinsen um die Abgeltungsteuer (nebst Soli und ggf. KirSt) kürzen.</p>
<p>Aber keine Sorge: Das einbehaltene Geld ist nicht „verloren“. Sollten Sie der Bank Ihre Steuer-ID nicht mitgeteilt haben, oder der erteilte FSA zu gering sein, können Sie im Rahmen der Einkommensteuer-Erstellung die Abgeltungsteuer erstatten lassen.</p>
<p>Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Ihr Steuerberater für die Anfertigung der Anlage Kap eine Mindestgebühr i. H. v. 21,65€ zzgl. Umsatzsteuer berechnen darf. Also prüfen Sie genau, wie Ihre FSA verteilt sind und ob den Banken Ihre Steuer-ID vorliegt.</p>
<h3>Hintergrund zur Abgeltungssteuer auf Guthabenzinsen</h3>
<p>Wer Geld auf Bankkonten anlegt und somit spart, bekommt dafür Guthabenzinsen (zurzeit leider nicht viel). Damit diese Guthabenzinsen nicht durch den Abzug der sog. Abgeltungsteuer i. H. v. 25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer gemindert werden, kann der Bank ein sog. Freistellungsauftrag (kurz: FSA) erteilt werden.</p>
<p>Jeder Steuerpflichtige kann bis 801€, das entspricht dem sog. Sparerfreibetrag, als Freistellungsauftrag bei der Bank beantragen. Zu beachten ist, das die 801€ (bei Verheirateten 1.602€) insgesamt gelten, d. h. hat man Sparguthaben bei verschiedenen Banken, muss man die 801€ (1.602€) aufteilen. Was viele nicht wissen: auch wenn der erteilte FSA nicht ausgeschöpft wird, geht er nicht automatisch auf andere Banken über.</p>
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 10%;">
<h4>Beispiel für FSA-Verteilungen:</h4>
<p><em>An Bank A wird ein FSA in Höhe von 700€ erteilt, Sie bekommen hier aber nur 400€ Guthabenzinsen. Damit sind 300€ nicht verbraucht. Bei der Bank B erhalten Sie ebenfalls 400€ Guthabenzinsen, aber hier dürfte nur ein FSA von 101€ (801€ abzgl. 700€ FSA von Bank A) erteilt werden.</em></p>
<p>Ohne Anpassungen der FSA können in diesem Fall 300€ nicht geltend gemacht werden. </p>
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		<title>Steuerrecht 2016: 3 Neuerungen, die Sie wissen sollten.</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/steuerrecht-2016-3-neuerungen-die-sie-wissen-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Dec 2015 14:06:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch 2016 warten wieder viele kleine Gesetzesänderungen auf Steuerzahler. Hier sind drei Änderungen im Steuerrecht, die vor allem Familien und Sparer betreffen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/steuerrecht-2016-3-neuerungen-die-sie-wissen-sollten/">Steuerrecht 2016: 3 Neuerungen, die Sie wissen sollten.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch 2016 warten wieder viele kleine Gesetzesänderungen auf Steuerzahler. Hier sind drei Änderungen im Steuerrecht, die vor allem Familien und Sparer betreffen.</p>
<p><strong>Für Sparer: Steuer-ID bei Freistellungsaufträgen</strong><br />
Die bisher erteilten Freistellungsaufträge bei Banken und Sparkassen verlieren ab dem Jahr 2016 ihre Gültigkeit, wenn die Steueridentifikationsnummer des Sparers der Bank nicht vorliegt. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihre Steuer-ID Ihrer Bank bekannt ist.</p>
<p><strong>Für Ledige und Ehepaare: Erhöhung des Grundfreibetrags</strong><br />
Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro. Damit fällt ab 2016 bei einem Ledigen erst Einkommensteuer an, wenn der Grundfreibetrag von 8.652 Euro überschritten wird. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag und beträgt somit 17.304 Euro.</p>
<p><strong>Für Eltern: Erhöhung des Kindergeldes</strong><br />
Um zwei Euro erhöht sich das Kindergeld. Damit beträgt der monatliche Betrag 190 Euro für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.</p>
<p>Im Jahr 2016 muss der auszahlenden Kindergeldstelle die Steueridentifikationsnummer des Kindes bekannt gegeben werden. Denn in Zukunft erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes nur, wenn die Steuer-ID vorliegt. </p>
<p>Für Kinder die vor dem 01.01.2016 geboren wurden, reicht es, wenn im Jahr 2016 die Steuer-ID übermittelt wird. Sollte dies nicht erfolgen, wird spätestens ab 2017 kein Kindergeld mehr ausgezahlt. Für Kinder die nach dem 31.12.2015 geboren wurden, erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes nur bei vorgelegter Steuer-ID.</p>
<h3>Weitere Artikel zum Thema:</h3>
<p><a href="http://www.kindergeld.org/kindergeld-2016.html" target="_blank" rel="noopener">kindergeld.org</a><br />
<a href="http://www.focus.de/finanzen/steuern/steueraenderungen-2016-vier-euro-pro-kind_id_4724702.html" target="_blank" rel="noopener">Focus.de</a><br />
<a href="http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerentlastung-ab-2016-angekuendigt_168_303654.html" target="_blank" rel="noopener">Haufe.de</a><br />
<a href="http://www.fr-online.de/recht/was-sich-2016-alles-fuer-uns-aendern-wird-sote,21157310,32890746.html" target="_blank" rel="noopener">Fr-Online.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/steuerrecht-2016-3-neuerungen-die-sie-wissen-sollten/">Steuerrecht 2016: 3 Neuerungen, die Sie wissen sollten.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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		<title>Kann man Verpflegungskosten auf Dienstreisen steuerlich absetzen?</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kann-man-verpflegungskosten-auf-dienstreisen-steuerlich-absetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 16 Nov 2014 16:37:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Tipps]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn auf Geschäftsreisen Kosten für Verpflegung entstehen, wollen viele Unternehmer diese gern als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Aber geht das überhaupt?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kann-man-verpflegungskosten-auf-dienstreisen-steuerlich-absetzen/">Kann man Verpflegungskosten auf Dienstreisen steuerlich absetzen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn auf Geschäftsreisen Kosten für Verpflegung entstehen, wollen viele Unternehmer diese gern als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Aber geht das überhaupt?</p>
<p>Die Antwort lautet leider: Nein. Bei einer betrieblich veranlassten Reise dürfen die tatsächlichen angefallenen Kosten nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, sondern nur die sogenannten „Verpflegungsmehraufwandpauschalen“ (geregelt im <span style="color: #800000;"><a title="Zum Gesetzestext" href="http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html" target="_blank" rel="noopener"><span style="color: #800000;">EStG §4 Abs. 5 Nr. 5</span></a></span>) von 12€/Tag bei mindestens 8 Stunden Abwesenheit sowie 24€/Tag für mehrtägige Reisen.</p>
<p><strong>Sie können jedoch die Vorsteuerbeträge aus den Verpflegungskosten geltend machen. </strong></p>
<p>Voraussetzung dafür ist, dass die Aufwendungen durch eine ordnungsgemäße Rechnung nachgewiesen werden, die auf das Unternehmen ausgestellt ist und in der die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen wird.</p>
<p>Diese Regelung geht auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. März 2001, Aktenzeichen IV B 7 S 7303 a – 20/01 zurück.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kann-man-verpflegungskosten-auf-dienstreisen-steuerlich-absetzen/">Kann man Verpflegungskosten auf Dienstreisen steuerlich absetzen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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		<title>Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer durch Kapitalgesellschaften</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kirchensteuer-auf-abgeltungsteuer-durch-kapitalgesellschaften/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2014 14:13:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=1023</guid>

					<description><![CDATA[<p>In einem neuen Verfahren ab dem 01. Januar 2015 wird der Kirchensteuerabzug (u.a. zum Beispiel wichtig bei Ausschüttungen) neu geregelt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kirchensteuer-auf-abgeltungsteuer-durch-kapitalgesellschaften/">Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer durch Kapitalgesellschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In einem neuen Verfahren ab dem 01. Januar 2015 wird der Kirchensteuerabzug (u.a. zum Beispiel wichtig bei Ausschüttungen) neu geregelt. Grundsätzlich müssen alle Kapitalgesellschaften auf dieses Verfahren umstellen, auch wenn die Gesellschafter gar nicht kirchensteuerpflichtig sind oder auch, wenn sie gar keine Ausschüttung für 2015 beabsichtigen.<br />
<span id="more-1023"></span><br />
Ausnahme besteht nur bei den sog. Ein-Mann-GmbH’s. „Die Zulassung zum Verfahren ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn der Kirchensteuerabzugsverpflichtete sicher ausschließen kann, dass eine Kirchensteuer abzuführen ist. Sicher ist der Ausschluss aber nur dann, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer als einzige natürliche Person des Kirchsteuerabzugsverpflichteten keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört oder konfessionslos ist und bleibt. Sobald an der Kapitalgesellschaft eine zweite natürliche Person beteiligt ist, hat sich die Gesellschaft beim BZSt zum Verfahren zuzulassen und die Kirchensteuermerkmale abzufragen.“</p>
<p>Jede Kapitalgesellschaft muss sich bis zum 31.08.2014 beim Bundeszentralamt (BZSt) registrieren lassen, um die Zulassung zu diesem neuen Verfahren (Regelabfrage) zu beantragen. Daher überprüfen Sie, ob Sie sich bereits registriert haben. Die Registrierung soll mehrere Wochen in Anspruch nehmen und kann nur durch Sie beantragt werden.</p>
<p>Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie die Zugangsdaten, mit denen Sie zwischen dem 01.09. und dem 31.10. eines jeden Jahres die sog. Regelabfrage beim BZSt stellen. Die Mitteilungen, die Sie dann vom BZSt erhalten, sind für das Jahr 2015 bindend.</p>
<p>Nähere Informationen zu diesem neuen Verfahren finden Sie auf der <strong><span style="text-decoration: underline;"><a title="Zur Website des BZSt " href="http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Fragen_und_Antworten/Kapitalgesellschaften/Kapitalgesellschaften_node.html" target="_blank" rel="noopener">Website des BZSt</a></span></strong> unter der Rubrik „Kirchensteuer auf Abgeltung“. Dort finden Sie auch einen Fragen-Antwort-Katalog. Dieser wird ständig erweitert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kirchensteuer-auf-abgeltungsteuer-durch-kapitalgesellschaften/">Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer durch Kapitalgesellschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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		<title>Was ist die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG?</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/was-ist-die-kleinunternehmer-regelung-nach-%c2%a719-ustg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 30 Mar 2014 18:30:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=1002</guid>

					<description><![CDATA[<p>Viele Unternehmer stellen sich oft die Frage: Bin ich Kleinunternehmer, oder nicht? Und wenn ja, was bedeutet das – und worauf muss ich achten?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/was-ist-die-kleinunternehmer-regelung-nach-%c2%a719-ustg/">Was ist die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Unternehmer stellen sich oft die Frage: Bin ich Kleinunternehmer, oder nicht? Und wenn ja, was bedeutet das – und worauf muss ich achten?</p>
<p><span id="more-1002"></span></p>
<h2>Was ist ein Kleinunternehmer?</h2>
<p>Der Kleinunternehmer ist im § 19 UStG geregelt. Der Begriff leitet sich davon ab, dass die unter diese Sonderregelung fallenden Unternehmer nur in geringen Umfang Umsätze tätigen. Für diese Unternehmer wird die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben. Daher ist es falsch, wenn man sagt, dass man von der Umsatzsteuer befreit ist.</p>
<p>Sie gelten bei der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz (ohne steuerfreie Umsätze) im Vorjahr nicht über 17.500€ gelegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000€ voraussichtlich nicht übersteigen wird.</p>
<p>Ob Sie diese Grenzwerte erreicht bzw. überschritten haben, müssen Sie jedes Jahr aufs Neue prüfen. Als Existenzgründer schätzen Sie den voraussichtlichen Umsatz im Gründungsjahr.</p>
<p><strong>Bitte beachten Sie:</strong> Wenn das Geschäftsjahr nicht aus 12 Monaten bestand, müssen Sie den erwirtschafteten Betrag aufs ganze Jahr hochrechnen.</p>
<p>Bsp.: Ihre Firma wurde zum 01.03. gegründet und der erzielte Umsatz bis zum 31.12. betrug 16.000€. In diesem Fall wäre der Umsatz für 12 Monate 19.200€ (16.000€ / 10 Mo. x 12 Mo.). Damit wäre die Grenze von 17.500€ überschritten.</p>
<h2>Worauf müssen Kleinunternehmer achten?</h2>
<p>Wenn Sie als Kleinunternehmer tätig sind, dürfen Sie bei Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Gleichzeitig sind Sie auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, und erhalten deshalb z. B. keine Erstattung für Vorsteuerbeträge, die Ihnen z. B. von einem Verkäufer auf gelieferte Ware berechnet wurde.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Wenn Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, sollten Sie in der Rechnung nochmals explizit darauf hinweisen. (Mit einem Satz wie z. B.: „Der Rechnungsbetrag enthält gemäß §19 UStG keine Umsatzsteuer.“ Oder „Ich bin nicht berechtigt Umsatzsteuer auszuweisen, da ich Kleinunternehmer i. S. d. §19 UStG bin.“) Dies gilt von der ersten Rechnung des Jahres an. Prüfen Sie daher vor dem Stellen der ersten Rechnung sorgfältig, ob Sie im entsprechenden Jahr als Kleinunternehmer agieren werden oder nicht.</p>
<p>Falls Sie den Grenzwert von 17.500€ einmal überschreiten – keine Panik. Im laufenden Jahr bleibt Ihnen die Umsatzsteuerfreiheit erst einmal erhalten. Sie sind dann aber verpflichtet ab dem Folgejahr Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen.</p>
<p>Falls Sie den Grenzwert unterschreiten, Ihren Umsatz vorab aber höher geschätzt haben, können Sie a) nachträglich zur Kleinunternehmer-Regelung wechseln, oder b) die Umsatzsteuerpflicht im Gründungsjahr bestehen lassen und im Folgejahr zur Kleinunternehmer-Regelung wechseln.</p>
<p>Zu guter Letzt müssen Sie als Kleinunternehmer keine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.</p>
<h2>Fazit:</h2>
<p>Kleinunternehmer können alle Selbständigen oder gewerblich Tätigen sein, deren Jahresumsatz unter 17.500€ liegt.</p>
<p>Wichtig dabei: Die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG ist ein Wahlrecht &#8211; man kann sie in Anspruch nehmen, muss das aber nicht. In manchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, darauf zu verzichten &#8211; z. B. bei Geschäftsgründungen, die mit hohen Investitionen verbunden sind.</p>
<p>Im Zweifelsfall wenden Sie sich wie immer an Ihren Steuerberater.</p>
<h3>Linktipp:</h3>
<p><a title="Zum Merkblatt der IHK" href="http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Steuern/Merkblatt_USt_Kleinunternehmer.pdf" target="_blank" rel="noopener">Merkblatt der IHK zum Kleinunternehmer</a> (PDF)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/was-ist-die-kleinunternehmer-regelung-nach-%c2%a719-ustg/">Was ist die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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