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	<title>News Archive - Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</title>
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	<description>Digitale Kanzlei für Unternehmen, Freiberufler und Selbständige</description>
	<lastBuildDate>Tue, 04 Mar 2025 19:13:07 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Steuerliche Behandlung von Geschenken: Was ist absetzbar – und was nicht?</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/steuerliche-behandlung-von-geschenken-was-ist-absetzbar-und-was-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Mar 2025 18:40:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – das gilt auch im Geschäftsleben. Ob als Dankeschön für eine gute Zusammenarbeit, als Weihnachtsgruß [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/steuerliche-behandlung-von-geschenken-was-ist-absetzbar-und-was-nicht/">Steuerliche Behandlung von Geschenken: Was ist absetzbar – und was nicht?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – das gilt auch im Geschäftsleben. Ob als Dankeschön für eine gute Zusammenarbeit, als Weihnachtsgruß oder zum Firmenjubiläum: Mit einer kleinen Aufmerksamkeit kann man Kunden oder Geschäftspartnern eine Freude machen. Doch die entscheidende Frage ist: Kann man diese Geschenke steuerlich absetzen?</strong></p>
<p>Hier ein kompakter Überblick, damit die Steuer nicht zum Spaßverderber wird.</p>
<h2><strong>Geschenke als Betriebsausgabe – die 50-Euro-Grenze</strong></h2>
<p>Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine wichtige Regel: Geschenke an Geschäftspartner sind bis zu einem <strong>Wert von 50 Euro pro Empfänger und Jahr</strong> als Betriebsausgaben abzugsfähig. Doch Vorsicht:</p>
<ul>
<li>Die <strong>50-Euro-Grenze ist eine Freigrenze</strong> – wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist das Geschenk <strong>gar nicht mehr</strong> steuerlich absetzbar.</li>
<li>Der Betrag umfasst <strong>alle Geschenke</strong>, die einer Person innerhalb eines Jahres gemacht werden.</li>
</ul>
<h3><strong>Beispiel:</strong></h3>
<p>Ein Unternehmen schenkt einem Kunden im Laufe des Jahres eine Flasche Wein für 30 Euro und später ein Präsentset für 25 Euro. Die Gesamtsumme beträgt 55 Euro – damit entfällt der steuerliche Abzug komplett.</p>
<h2><strong>Wichtige Dokumentationspflichten</strong></h2>
<p>Damit Geschenke als Betriebsausgabe anerkannt werden, sind sie <strong>einzeln und getrennt</strong> in der Buchhaltung zu erfassen. Dazu gehören:</p>
<ul>
<li><strong>Name des Empfängers</strong></li>
<li><strong>Anlass der Schenkung</strong></li>
<li><strong>Höhe der Aufwendung</strong></li>
</ul>
<p>Tipp: Ein eigenes Buchhaltungskonto für Geschenke erleichtert die Nachverfolgung und sorgt für klare Strukturen.</p>
<h2><strong>Umsatzsteuer: Netto oder Brutto?</strong></h2>
<p>Die 50-Euro-Grenze bezieht sich auf den <strong>Nettobetrag</strong>, wenn der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. <strong>Ist das nicht der Fall, zählt der Bruttobetrag.</strong></p>
<p>Und noch eine Stolperfalle: Wird die Freigrenze überschritten, entfällt nicht nur der Betriebsausgabenabzug – auch die <strong>Vorsteuer kann dann nicht mehr geltend gemacht werden</strong>.</p>
<h2><strong>Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter</strong></h2>
<p>Für Geschenke an Mitarbeiter gelten andere Regeln:</p>
<ul>
<li><strong>Sachgeschenke bis 50 Euro pro Monat</strong> sind steuerfrei.</li>
<li><strong>Bei persönlichen Anlässen</strong> (z. B. Geburtstage, Jubiläen) sind Geschenke <strong>bis 60 Euro</strong> steuerfrei.</li>
<li><strong>Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.</strong></li>
</ul>
<h2><strong>Pauschalsteuer: Wer trägt die Steuer?</strong></h2>
<p>Eigentlich müsste der Beschenkte das Geschenk als Einnahme versteuern. Doch um Kunden oder Geschäftspartner nicht in diese unangenehme Lage zu bringen, kann der Schenkende die Steuer übernehmen – und zwar <strong>pauschal mit 30 % nach § 37b EStG</strong>.</p>
<p>Achtung: Diese <strong>übernommene Steuer zählt als zusätzliches Geschenk</strong> und wird <strong>in die 50-Euro-Grenze mit eingerechnet</strong>.</p>
<h3><strong>Zusammenfassung – worauf ist zu achten?</strong></h3>
<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Geschenke bis <strong>50 Euro pro Jahr</strong> und Empfänger sind als Betriebsausgabe absetzbar.<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Die <strong>Freigrenze darf nicht überschritten werden</strong>, sonst entfällt der Abzug komplett.<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Aufzeichnungspflichten einhalten:</strong> Name des Empfängers, Anlass und Betrag dokumentieren.<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Umsatzsteuer beachten: Vorsteuerabzug nur, wenn die Grenze eingehalten wird.<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Mitarbeitergeschenke</strong> haben eigene Freibeträge (50 €/Monat, 60 € bei Anlässen).<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> <strong>Pauschalsteuer kann übernommen werden</strong>, zählt aber zum Geschenkwert dazu.</p>
<p>Wer sich an diese Regeln hält, kann Geschäftspartnern eine Freude machen – ohne dabei unnötige Steuern zu verschenken.</p>
<p><em>Hinweis: Diese Informationen ersetzen nicht die individuelle Beratung. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.</em></p>
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		<item>
		<title>Ein Schritt in die Zukunft: Warum Sie jetzt auf E-Rechnungen umstellen sollten</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/ein-schritt-in-die-zukunft-warum-sie-jetzt-auf-e-rechnungen-umstellen-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Sep 2024 13:14:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre Buchhaltung einfach automatisieren und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Klingt gut, oder? Mit [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/ein-schritt-in-die-zukunft-warum-sie-jetzt-auf-e-rechnungen-umstellen-sollten/">Ein Schritt in die Zukunft: Warum Sie jetzt auf E-Rechnungen umstellen sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre Buchhaltung einfach automatisieren und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Klingt gut, oder?</strong></h3>
<p>Mit der schrittweisen Einführung der E-Rechnungspflicht im Geschäftsverkehr zwischen inländischen Unternehmen wird genau das möglich.</p>
<p>Ab dem 01.01.2025 müssen Sie als Rechnungsempfänger bereit sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Auch wenn es zunächst nach einer lästigen Pflicht klingt, bietet die Umstellung auf E-Rechnungen zahlreiche Vorteile, die Ihre Buchhaltung effizienter und fehlerfreier gestalten können.</p>
<h2>Das ändert sich: Die neue E-Rechnung</h2>
<p>Ab dem 01.01.2025 müssen E-Rechnungen gemäß den Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU (Europäische Norm EN 16931) ausgestellt werden. Das bedeutet, dass Rechnungen künftig in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen müssen, um anerkannt zu werden. Papier- oder PDF-Rechnungen gelten dann als „sonstige Rechnungen“ und sind nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig.</p>
<h2>Definition: Was sind E-Rechnungen?</h2>
<p>Elektronische Rechnungen sind solche, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet werden. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Rechnungen wie Papier- oder PDF-Dokumenten, da sie maschinell lesbar und verarbeitbar sind.</p>
<h2>Zulässige Formate für E-Rechnungen</h2>
<p>Die Umstellung auf E-Rechnungen bedeutet nicht, dass Sie sich auf ein bestimmtes Format festlegen müssen. Das Europäische Komitee für Normung hat keine konkreten Technologievorgaben gemacht, sodass Sie das Format individuell zwischen Rechnungsaussteller und -empfänger vereinbaren können. Wichtig ist nur, dass die Rechnungsdaten vollständig und korrekt in ein Format extrahiert werden können, das der EN 16931 entspricht.</p>
<ol>
<li><strong> ZUGFeRD-Format.<br />
</strong>Ein in Deutschland bereits genutztes Format ist ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland). Es ermöglicht die strukturierte Übermittlung von Rechnungsdaten in einer PDF-Datei, die sowohl für das menschliche Auge lesbar als auch maschinell auslesbar ist.</li>
<li><strong>XRechnung.<br />
</strong>Ein weiteres gängiges Format im öffentlichen Auftragswesen ist die XRechnung. Dieses XML-basierte semantische Rechnungsdatenmodell ist seit November 2018 für öffentliche Auftraggeber verpflichtend.</li>
<li><strong> EDI-Verfahren.<br />
</strong>Bestehende Verfahren zum elektronischen Datenaustausch (Electronic Data Interchange, kurz: EDI) können ebenfalls weiterhin verwendet werden, sofern sie mit dem neuen Standard EN 16931 interoperabel sind.</li>
</ol>
<h2>Das bleibt gleich: Die Rechnungsangaben</h2>
<p>Auch bei E-Rechnungen müssen bestimmte Angaben enthalten sein, um von der Finanzverwaltung als ordnungsgemäß anerkannt zu werden. Dazu gehören:</p>
<ul>
<li>Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers</li>
<li>Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers</li>
<li>Ausstellungsdatum</li>
<li>Fortlaufende Rechnungsnummer</li>
<li>Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung</li>
<li>Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts</li>
<li>Aufgeschlüsseltes Entgelt sowie vereinbarte Entgeltminderungen</li>
<li>Steuersatz und Steuerbetrag bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung</li>
</ul>
<h2>So gehen Sie bei der Umstellung vor</h2>
<p>Eine erfolgreiche Umstellung auf E-Rechnungen erfordert einige Vorbereitung:</p>
<ol>
<li><strong> Kompatibilität der vorhandenen Software<br />
</strong>Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr ERP-System eingehende E-Rechnungen in allen zulässigen Formaten verarbeiten kann. Vertrauen Sie nicht auf eine kostenfreie Lösung der Finanzverwaltung, sondern integrieren Sie rechtzeitig eine passende Erweiterung.</li>
<li><strong> Stammdatenqualität<br />
</strong>Aktualisieren Sie die Stammdaten Ihrer Lieferanten und Kunden. Diese Daten sind entscheidend für den Rechnungsausgang und -eingang.</li>
<li><strong> Kommunikation mit Lieferanten<br />
</strong>Bereiten Sie ein Anschreiben an Ihre Lieferanten vor, in dem Sie um die Zusendung von Rechnungen im gewünschten elektronischen Format bitten. Hier ein Beispieltext: „Wir digitalisieren unseren Rechnungseingangsprozess. Bitte senden Sie uns Ihre Rechnungen ab dem [Datum] ausschließlich an [E-Mail-Adresse]. Wir bevorzugen das Format [Format].“</li>
</ol>
<h2>So archivieren Sie prüfungssicher</h2>
<p>E-Rechnungen müssen, wie Papierrechnungen, zehn Jahre lang unverändert aufbewahrt werden. Hier empfiehlt sich die Nutzung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS), das eine einfache Suche und sichere Archivierung ermöglicht.</p>
<h1><strong>Zusammenfassung</strong></h1>
<p>Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Ihre Buchhaltungsprozesse zu optimieren. Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, aktualisieren Sie Ihre Software und Stammdaten und kommunizieren Sie mit Ihren Lieferanten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.</p>
<p><em> Hinweis: Diese Informationen ersetzen nicht die individuelle Beratung. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.</em></p>
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		<item>
		<title>Corona-Konjunkturpaket: Was Unternehmer jetzt beachten müssen.</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-konjunkturpaket-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2020 11:29:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Konjunkturpaket soll den Konsum ankurbeln. Wichtig für Unternehmer: wie kann die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 umgesetzt werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-konjunkturpaket-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen/">Corona-Konjunkturpaket: Was Unternehmer jetzt beachten müssen.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 05.06.2020 hat die Bundesregierung im Eilverfahren ein Konjunkturpaket verabschiedet, um den pandemie-bedingten Einbruch des Konsums wieder anzukurbeln. Wichtig für Unternehmer ist dabei vor allem die geplante temporäre Senkung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 &#8211; und wie sie in der kurzen Zeit umgesetzt werden kann. </strong></p>
<p>Auch wenn Bundestag und Bundesrat dem Beschluss noch formal zustimmen müssen und einige Fragen nach wie vor offen bleiben: hier sind die wichtigsten Punkte aus steuerlicher Sicht, die Unternehmer bei der geplanten Mehrwertsteuersenkung beachten sollten.</p>
<h2>5 Punkte zur Mehrwertsteuersenkung im Konjunkturpaket 2020</h2>
<ol>
<li><strong>Geänderte Mehrwertsteuer-Sätze:</strong> Vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz (Mehrwertsteuer) von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent gesenkt werden. Die Hoffnung dahinter: Kaufanreize zu schaffen durch eine Reduzierung der Endpreise.</li>
<li><strong>Abrechnungs- &amp; Kassen-Anpassung:</strong> Prüfen Sie die technischen Voraussetzungen für das eigene Rechnungsschreibungsprogramm oder für die Kassenerfassung. Konsultieren Sie gegebenenfalls die entsprechenden Softwareberater, damit ab 01.07.2020 der Mehrwertsteuersatz richtig ausgewiesen ist.</li>
<li><strong>Leistungszeitraum-Abgrenzung:</strong> Beachten Sie unbedingt die Abgrenzung des Leistungszeitraumes, da dieser über die Höhe der Umsatzsteuer bestimmt &#8211; und nicht der Zeitraum, wann Sie ihre Rechnung schreiben.   Schreiben Sie also eine Rechnung im Juli und die Leistung wurde in Juni erbracht, erfolgt die Abrechnung mit 19 Prozent Umsatzsteuer.<strong>WICHTIG: Rechnen Sie zum 30.06.2020 wirklich alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen für die Abgrenzung ab</strong> (Ausnahme Abschlagsrechnungen, denn hier entsteht die Leistung erst mit der Abnahme der gesamten erbrachten Leistung und der damit verbundenen Schlussrechnung).</li>
<li><strong>Dauerverträge-Anpassung:</strong> Achten Sie bei Dauerverträgen (wie z. B. Leasing- oder Mietverträgen) darauf, dass Sie vom Auftraggeber Änderungsmitteilungen bekommen. Bzw. wenn Sie der ausführende Unternehmer sind, passen Sie ihre Verträge und ggf. die Daueraufträge an.</li>
<li><strong>Falscher Umsatzsteuerausweis:</strong> Falls auf Rechnungen der falsche Umsatzsteuerbetrag ausgewiesen sein sollte, handelt es sich um einen unberechtigt ausgewiesenen Betrag. Dieser muss dann auch an das Finanzamt bezahlt werden &#8211; ihr Leistungsempfänger darf diesen Betrag aber nicht in voller Höhe als Vorsteuer abziehen.</li>
</ol>
<p>Eine gute erste Zusammenfassung zum diesem Thema finden Sie bei <a href="https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html">Haufe</a>.</p>
<p>Sowie es neue Informationen oder relevante Sachverhalte dazu gibt, werden wir diesen Artikel aktualisieren.</p>
<p><strong>Bleiben Sie gesund und alles Gute!</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-konjunkturpaket-was-unternehmer-jetzt-beachten-muessen/">Corona-Konjunkturpaket: Was Unternehmer jetzt beachten müssen.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>9 Punkte für den Umgang mit der Corona-Situation als Unternehmen</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/9-punkte-fuer-den-umgang-mit-der-corona-situation-als-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2020 14:46:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13313</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die aktuelle Corona-Situation stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Dafür gibt es kein Patentrezept - aber 9 Punkte, die jeder angehen kann.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/9-punkte-fuer-den-umgang-mit-der-corona-situation-als-unternehmen/">9 Punkte für den Umgang mit der Corona-Situation als Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die aktuelle Corona-Situation ist eine große Herausforderung für viele Unternehmen. Viele fragen sich, wie sie die nächsten Wochen so gut wie möglich überstehen &#8211; und was sie jetzt tun sollen.</strong></p>
<p>Darauf gibt es leider keine einfache Antwort. Hier sind jedoch 9 Punkte, die jeder Unternehmer angehen kann.</p>
<h2>9 Punkte-Plan für Unternehmen</h2>
<p><strong>1. Ausgaben-Übersicht:</strong> Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre privaten und betrieblichen Ausgaben. Dazu gehören auch Abonnements, Lizenzen etc..</p>
<p><strong>2. Versicherungen &amp; Banken:</strong> Schreiben Sie Versicherungen und Banken (falls Sie Kreditzahlungen haben) an und bitten Sie ggf. um das Aussetzen von Beiträgen. Sollten Sie einen <strong><a href="https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html">KfW-Kredit</a> </strong>zur kurzfristigen Liquiditäts-Sicherung des Unternehmens beantragen wollen, sprechen Sie bitte Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner an.</p>
<p><strong>3. Geschäftspartner &amp; Lieferanten:</strong> Sprechen Sie mit Ihren Zulieferern, Subunternehmern u.a. Partnern und vereinbaren Sie ggf. längere Zahlungsfristen oder Teilzahlungen. WICHTIG: Buchen Sie nicht einfach Lastschriften zurück, sondern sprechen Sie erst mit den entsprechenden Partnern.</p>
<p><strong>4. Krankenkassen:</strong> Sollten Sie Krankenkassen einen Lastschrifteinzug für Ihre persönlichen und/oder Arbeitnehmerbeiträge (Sozialversicherungsbeiträge) gegeben haben, nehmen Sie diesen nach Absprache zurück und beantragen Sie ggf. Ratenzahlung.</p>
<p><strong>5. Finanzamt:</strong> Stellen Sie Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für Gewerbesteuer (nächste Steuervorauszahlung fällig zum 15.05.2020) und Einkommen- und Körperschaftsteuer (nächste Steuervorauszahlung fällig zum 10.06.2020). Inwieweit die Umsatzsteuerbeträge ausgesetzt werden können, müssen Sie aktuell leider noch persönlich beim jeweils zuständigen Finanzamt erfragen.</p>
<p><strong>6. Miete:</strong> Sprechen Sie mit Ihren Vermietern, falls Sie nicht in der Lage sind, die nächste Miete zu zahlen. Ggf. können Sie Zahlungen aussetzen oder Teilzahlung vereinbaren.</p>
<p><strong>7. Sonstige Ausgaben:</strong> Setzen Sie nicht dringend notwendige Ausgaben (wie private Sparraten) aus, bzw. stornieren oder kündigen Sie Ausgaben, die nicht unmittelbar für den laufenden Betrieb notwendig sind (wie Zeitungslieferung beim Friseur).</p>
<p><strong>8. Arbeitsamt:</strong> Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bei Ihnen zutreffen und stellen Sie ggf. den Antrag beim <strong><a href="https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen">Arbeitsamt</a></strong>. Nach der Zusage können wir dieses dann bei der Lohnbuchhaltung berücksichtigen.</p>
<p><strong>9. Mitarbeiter:</strong> Sprechen Sie mit Ihren Arbeitnehmern und sensibilisieren Sie diese ebenfalls für die Situation.</p>
<p>Beachten Sie ggf. auch unsere aktuelle <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-virus-infos-fuer-unternehmen-selbstaendige-und-arbeitnehmer/">Linksammlung mit Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer</a>.</p>
<p><strong>Wir wünschen allen Unternehmen gutes Durchhaltevermögen!</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/9-punkte-fuer-den-umgang-mit-der-corona-situation-als-unternehmen/">9 Punkte für den Umgang mit der Corona-Situation als Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Corona-Virus: Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-virus-infos-fuer-unternehmen-selbstaendige-und-arbeitnehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Mar 2020 16:51:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13291</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Corona-Virus stellt Deutschland wirtschaftlich vor große Herausforderungen. Hier sind erste Infos für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-virus-infos-fuer-unternehmen-selbstaendige-und-arbeitnehmer/">Corona-Virus: Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Corona-Virus stellt Deutschland auch wirtschaftlich vor große Herausforderungen. Hier sind erste Infos und Links zu den wichtigsten Fragen, die Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer jetzt beschäftigen. </strong></p>
<p><strong><em>Letzte Aktualisierung 26.03.2020</em></strong></p>
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 5%;">
<h2>Informationen für Unternehmen &amp; Selbständige</h2>
<h3>Allgemeiner Umgang mit der Corona-Situation</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.berlin.de/sen/web/corona/">Informationen für Unternehmen in Berlin</a> (Berlin.de, 03/2020)</li>
<li><a href="https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/coronavirus-beispielhaftes-verhalten/">Tipps zum Verhalten im Unternehmen</a> (IHK München, 03/2020)</li>
<li><a href="https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html?nn=67370">Arbeitsrechtliche Auswirkungen</a> (BMAS, 10.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.e-recht24.de/artikel/arbeitsrecht/11971-corona-alles-zu-krankschreibung-kurzarbeit-home-office.html">Rechte und Pflichten für Angestellte, Unternehmer und Selbständige</a> (E-Recht 24, 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.aok.de/fk/aktuelles/arbeitsentgelt-waehrend-einer-quarantaene/">Arbeitsentgelt bei Quarantäne</a> (AOK, 04.03.2020)</li>
</ul>
<h3>Steuerliche Hilfsmaßnahmen</h3>
<ul>
<li><del>Formular: Stundungsantrag für Steuern (PDF, FA Brandenburg, 20.03.2020) </del>(UPDATE: 07.06.2020)<del><br />
</del></li>
<li><a href="https://www.tagesspiegel.de/berlin/steuererleichterungen-expressbuergschaften-schadensersatz-so-will-senatorin-pop-der-berliner-wirtschaft-durch-die-corona-krise-helfen/25654150.html">Land Berlin: Steuererleichterungen, Expressbürgschaften, Schadensersatz</a> (Tagesspiegel.de, 18.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/corona-steuerliche-massnahmen_164_511572.html">Steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Entlastung von Unternehmen</a> (Haufe.de, Stand 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/altmaier-zu-coronavirus-stehen-im-engen-kontakt-mit-der-wirtschaft.html">Sofortmaßnahmen für Unternehmen</a> (BMWI, 13.03.2020)</li>
</ul>
<h3>Kredite &amp; Liquiditätshilfen</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909712.php">Land Berlin: Soforthilfe I für Unternehmen</a> (Land Berlin, 19.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php">Land Berlin: Soforthilfe II für Soloselbständige und Kleinunternehmen</a> (Land Berlin, 19.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.radioeins.de/programm/sendungen/mofr1013/_/auswirkungen-auf-unternehmen-in-berlin.html">Land Berlin: Vorgehen zum Beantragen der Soforthilfen</a> (Radio 1, 24.03.2020)</li>
<li><a href="https://mwae.brandenburg.de/de/corona-folgen-land-legt-soforthilfeprogramm-f%C3%BCr-kleine-und-mittlere-unternehmen-sowie-freiberufler-auf/bb1.c.662087.de">Land Brandenburg: Soforthilfe für Unternehmen</a> (Land Brandenburg, 20.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html">Liquiditätshilfen Land Berlin</a> (IBB 03/2020)</li>
<li><a href="https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html">KFW-Sonderprogramme und Kredite für Unternehmen</a> (KfW)</li>
</ul>
<h3>Kurzarbeitergeld</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.youtube.com/watch?v=GX0NRyva6b0">Erklärvideo: Anzeige Kurzarbeitergeld</a> (VBW Bayern, 18.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/dokumente/Anzeige-Kurzarbeit.pdf">Formular: Anzeige Kurzarbeitergeld</a> (BAA)</li>
<li><a href="https://www.focus.de/finanzen/recht/hilfe-gegen-betriebe-corona-nur-60-prozent-vom-gehalt-wer-kurzarbeitergeld-bekommt-und-was-das-konkret-heisst_id_11780690.html">Kurzarbeitergeld: Vereinfachte Bedingungen</a> (Focus, 19.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld">Kurzarbeitergeld Sonderregelungen Corona</a> (BAA, 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen">Kurzarbeitergeld beantragen</a> (BAA)</li>
<li><a href="https://www.haufe.de/personal/entgelt/coronavirus-kurzarbeitergeld-beantragen_78_511278.html">Kurzarbeitergeld-Infos und &#8222;Arbeit von Morgen&#8220;-Gesetz</a> (Haufe.de, 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.haufe.de/personal/entgelt/steuerliche-behandlung-von-lohnersatzleistungen_78_511460.html">Steuerliche Behandlung von Lohnersatzleistungen</a> (Haufe.de, 12.03.2020)</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
<hr />
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 5%;">
<h2>Informationen für Arbeitnehmer</h2>
<h3>Krankschreibungen</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.e-recht24.de/artikel/arbeitsrecht/11971-corona-alles-zu-krankschreibung-kurzarbeit-home-office.html">Krankschreibungen beantragen</a> (E-Recht 24, 13.03.2020)</li>
<li><a href="https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/freistellung-zur-kinderbetreuung-bei-schulschliessung_76_511796.html">Arbeitnehmer-Urlaub für Kinderbetreuung</a> (Haufe.de, 13.03.2020)</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
<hr />
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 5%;">
<h2>Informationen für Künstler</h2>
<h3>Krankenkasse</h3>
<ul>
<li><a href="https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_und_Formulare/Aenderung_Arbeitseinkommen.pdf">KSK-Antrag auf Beitrags-Herabsetzung</a> (KSK)</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
<h3>Bitte beachten Sie:</h3>
<p><strong>Diese Inhalte dienen nur zur Information und stellen keine rechtlich verbindliche Beratung dar. Aufgrund der hoch dynamischen Situation können sich die in den Quellen angegebenen Empfehlungen auch nochmals ändern. Wir werden diese Seite daher in den nächsten Wochen regelmäßig updaten.</strong></p>
<p>Ihr Team von Steuerberater Schuschke</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/corona-virus-infos-fuer-unternehmen-selbstaendige-und-arbeitnehmer/">Corona-Virus: Informationen für Unternehmen, Selbständige und Arbeitnehmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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		<title>Einkaufen bei Amazon: Wie Sie die Vorsteuerfalle umgehen.</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/einkaufen-bei-amazon-wie-sie-die-vorsteuerfalle-umgehen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2018 14:36:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13174</guid>

					<description><![CDATA[<p>Einkaufen bei Amazon ist komfortabel, spart Zeit und meist auch noch Geld. Unternehmer müssen dabei aber ein paar Details beachten – sonst kann der Kauf schnell zur Vorsteuerfalle werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/einkaufen-bei-amazon-wie-sie-die-vorsteuerfalle-umgehen/">Einkaufen bei Amazon: Wie Sie die Vorsteuerfalle umgehen.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einkaufen bei Amazon ist komfortabel, spart Zeit und meist auch noch Geld. Unternehmer müssen dabei aber ein paar Details beachten – sonst kann der Kauf schnell zur Vorsteuerfalle werden.</strong></p>
<p>Wenn Sie über Amazon Artikel für ihr Unternehmen erwerben, sollten Sie die Bestellung immer über ein separates Unternehmerkonto durchführen. Für den Kauf von privaten Artikel nutzten Sie weiterhin ihren privaten Account.</p>
<p>Nur wenn Sie als Unternehmer bei Amazon gelistet sind, weiß Amazon, ob Ihnen Vorsteuer in Rechnung gestellt werden darf &#8211; die Sie sich dann ggf. über die Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurückholen.</p>
<p>Ansonsten geht Amazon standardmäßig davon aus, dass Sie ein privater Käufer sind und stellt Ihnen immer Vorsteuer in Rechnung. Aber Vorsicht: diese ist nicht immer ansetzbar!</p>
<p>Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet hier nämlich gewaltig, ob ein Verkauf an eine private Person oder an einen Unternehmer stattfindet.</p>
<p>Wenn Sie als Privatperson bestellen und die in der Rechnung enthaltenen 19% Vorsteuer ansetzen wollen, müssen Sie diese im Prüfungsfall unter bestimmten Umständen zurückzahlen.</p>
<p>Bei Bestellungen über Amazon kann es sich mitunter um eine innergemeinschaftliche Lieferung an einen Unternehmer handeln, wenn die Lieferung aus einem Lager ausserhalb Deutschlands kommt. In diesem Fall sind Sie nicht berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen und müssten diese dann zurück zahlen.</p>
<p><strong>Wir empfehlen darum: Richten Sie sich ein Unternehmerkonto bei Amazon ein, und Sie sind auf der sicheren Seite.</strong></p>
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 10%;">
<h4>So richten Sie ein Unternehmer-Konto bei Amazon ein.</h4>
<ol>
<li>Eröffnen Sie ein neues Konto bei <a href="http://www.amazon.de/business">Amazon Business</a>.</li>
<li>Geben Sie unter dem Konto-Menü „Einstellungen“ die USt-ID-Nummer an.</li>
<li>Ihre USt-ID wird nun von Amazon geprüft und freigeschaltet. Das kann bis zu drei Tage dauern.</li>
<li>Fertig! Bei allen Lieferungen, die über dieses Konto abgewickelt werden, werden Sie nun als umsatzsteuerlicher Unternehmer behandelt.</li>
</ol>
</div>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/einkaufen-bei-amazon-wie-sie-die-vorsteuerfalle-umgehen/">Einkaufen bei Amazon: Wie Sie die Vorsteuerfalle umgehen.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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		<title>Geschenke für Geschäftspartner: Streuwerbeartikel VS. Geschenke</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/geschenke-fuer-geschaeftspartner-streuwerbeartikel-vs-geschenke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Oct 2017 17:01:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13117</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wenn Unternehmer Geschäftspartnern eine kleine Freude machen wollen, stehen sie oft vor der entscheidenden Frage: Ist das Geschenk steuerfrei oder nicht?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/geschenke-fuer-geschaeftspartner-streuwerbeartikel-vs-geschenke/">Geschenke für Geschäftspartner: Streuwerbeartikel VS. Geschenke</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Unternehmer Geschäftspartnern eine kleine Freude machen wollen, stehen sie oft vor der entscheidenden Frage: Ist das Geschenk steuerfrei oder nicht? Die Antwort kann unterschiedlich ausfallen &#8211; je nachdem, ob es sich dabei um einen Streuwerbeartikel handelt und wie hoch dessen Wert ist.</p>
<h2>Was sind Streuwerbeartikel?</h2>
<p>Streuwerbeartikel sind Werbemittel, die an eine Vielzahl von Menschen „gestreut“ werden um den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu steigern. Klassische Beispiele sind z. B. Kugelschreiber und Kalender mit Aufdruck des Unternehmensnamens und Logos.</p>
<p>Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Streuwerbeartikels nicht mehr als 10 EUR betragen (bei Vorsteuerabzugsberechtigen sind die 10 EUR ein Netto-Betrag), sind diese nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG anzusehen.</p>
<p>Daher ist auch keine Aufzeichnung über die Empfänger des Artikels erforderlich. Unternehmer dürfen die Kosten dann als Betriebsausgaben abziehen und für den Empfänger ist es steuerfrei.</p>
<p><strong>Aber was passiert, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den einzelnen Streuwerbeartikel mehr als 10 EUR betragen (bei Vorsteuerabzugsberechtigen 10 EUR netto)?</strong></p>
<p>Nach neuester Auffassung der Finanzverwaltung muss ein Unternehmer dann die gleichen Aufzeichnungspflichten einhalten, wie sie für Geschenke gelten, damit ihm der Betriebskostenabzug erhalten bleibt. Das bedeutet, er muss den Namen des Empfängers aufzeichnen (dieser muss auf der Buchung bzw. dem Buchungsbeleg erkennbar sein).</p>
<p>Wichtig: Geschenke der gleichen Art dürfen in einer Buchung zusammengefasst werden (Sammelbuchung), wenn die Namen der Empfänger auf dem Buchungsbeleg vermerkt werden bzw. eine Namensliste zusammen mit der Rechnung abgeheftet wird.</p>
<p>Warum das für Unternehmer wichtig ist, zeigt ein aktueller Fall der Rechtsprechung.</p>
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 10%;">
<h4>Beispielfall:</h4>
<p><em>Eine Firma ließ 10.000 Kalender mit dem Unternehmenslogo für 120.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer herstellen. Damit betrugen die Netto-Herstellungskosten pro Kalender 12 EUR.</em></p>
<p><em>Die Kalender wurden an diverse Bestands- und potenzielle Kunden verteilt. Eine Auflistung darüber, wer einen Kalender bekam, gab es nicht. Die Firma hatte die Kosten auf dem Konto Werbekosten verbucht.</em></p>
<p><em>Im Ergebnis einer Außenprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass es sich um Geschenke handelt, für welche die besonderen Bedingungen über die Aufzeichnung gelten.</em></p>
<p>Vom Grunde her wären die Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig, da die 35 EUR-Grenze eingehalten ist. Aber die Kosten hätten auf einem gesonderten Konto erfasst und die Empfänger hätten gesondert aufgezeichnet werden müssen.</p>
<p>Hätten die Kosten pro Kalender die 10 EUR Grenze nicht überschritten, wären es sog. Streugeschenke und damit die Aufzeichnung der Empfänger nicht notwendig gewesen.</p>
</div>
</div>
</div>
<h2>Unsere Empfehlung:</h2>
<p>Prüfen Sie immer im Vorfeld, ob Ihre Kosten für die Streuartikel die 10 EUR Grenze überschreiten werden. Wenn ja, müssen Sie die Empfänger aufzeichnen und daran denken, dass ein Empfänger im Kalenderjahr nur bis zu einer Höhe von 35 EUR beschenkt werden darf, damit Sie nicht den Betriebsausgabenabzug verlieren.</p>
<p>Sobald die 35 EUR Grenze überschritten ist, gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie generell bei Geschenken.</p>
<p>&#8212;<br />
Lesen Sie zum Thema Geschenke auch unseren Artikel „<a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/geschenke-als-betriebsausgabe-absetzen-was-sie-beachten-sollten/">Geschenke als Betriebsausgabe geltend machen.</a>“</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/geschenke-fuer-geschaeftspartner-streuwerbeartikel-vs-geschenke/">Geschenke für Geschäftspartner: Streuwerbeartikel VS. Geschenke</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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		<title>Neu in 2016: Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/neu-in-2016-freistellungsauftraege-nur-noch-mit-steuer-id-gueltig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Mar 2016 17:06:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13025</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wer vor Jahren für Kapitalgewinne Freistellungsaufträge (FSA) eingerichtet hat, sollte diese umgehend auf Steuer-ID und FSA-Höhe prüfen – sonst leiht er dem Finanzamt bald unfreiwillig Geld.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/neu-in-2016-freistellungsauftraege-nur-noch-mit-steuer-id-gueltig/">Neu in 2016: Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer vor Jahren für Kapitalgewinne Freistellungsaufträge (FSA) eingerichtet hat, sollte diese umgehend auf Steuer-ID und FSA-Höhe prüfen – sonst leiht er dem Finanzamt bald unfreiwillig Geld.</p>
<p>Seit 01. Januar 2016 sind die FSA nämlich nur noch wirksam, wenn der entsprechenden Bank Ihre Steueridentifikationsnummer (kurz: Steuer-ID) vorliegt. Liegt diese nicht vor, wird die Bank ihre Guthabenzinsen um die Abgeltungsteuer (nebst Soli und ggf. KirSt) kürzen.</p>
<p>Aber keine Sorge: Das einbehaltene Geld ist nicht „verloren“. Sollten Sie der Bank Ihre Steuer-ID nicht mitgeteilt haben, oder der erteilte FSA zu gering sein, können Sie im Rahmen der Einkommensteuer-Erstellung die Abgeltungsteuer erstatten lassen.</p>
<p>Zu beachten ist hierbei allerdings, dass Ihr Steuerberater für die Anfertigung der Anlage Kap eine Mindestgebühr i. H. v. 21,65€ zzgl. Umsatzsteuer berechnen darf. Also prüfen Sie genau, wie Ihre FSA verteilt sind und ob den Banken Ihre Steuer-ID vorliegt.</p>
<h3>Hintergrund zur Abgeltungssteuer auf Guthabenzinsen</h3>
<p>Wer Geld auf Bankkonten anlegt und somit spart, bekommt dafür Guthabenzinsen (zurzeit leider nicht viel). Damit diese Guthabenzinsen nicht durch den Abzug der sog. Abgeltungsteuer i. H. v. 25% zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer gemindert werden, kann der Bank ein sog. Freistellungsauftrag (kurz: FSA) erteilt werden.</p>
<p>Jeder Steuerpflichtige kann bis 801€, das entspricht dem sog. Sparerfreibetrag, als Freistellungsauftrag bei der Bank beantragen. Zu beachten ist, das die 801€ (bei Verheirateten 1.602€) insgesamt gelten, d. h. hat man Sparguthaben bei verschiedenen Banken, muss man die 801€ (1.602€) aufteilen. Was viele nicht wissen: auch wenn der erteilte FSA nicht ausgeschöpft wird, geht er nicht automatisch auf andere Banken über.</p>
<div class="spb-bg-color-wrap coloured" style="background: #f0f0f0!important;">
<div class="spb-asset-content">
<div class="box-content-wrap" style="color: #000000!important; padding: 10%;">
<h4>Beispiel für FSA-Verteilungen:</h4>
<p><em>An Bank A wird ein FSA in Höhe von 700€ erteilt, Sie bekommen hier aber nur 400€ Guthabenzinsen. Damit sind 300€ nicht verbraucht. Bei der Bank B erhalten Sie ebenfalls 400€ Guthabenzinsen, aber hier dürfte nur ein FSA von 101€ (801€ abzgl. 700€ FSA von Bank A) erteilt werden.</em></p>
<p>Ohne Anpassungen der FSA können in diesem Fall 300€ nicht geltend gemacht werden. </p>
</div>
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</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/neu-in-2016-freistellungsauftraege-nur-noch-mit-steuer-id-gueltig/">Neu in 2016: Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-ID gültig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Steuerrecht 2016: 3 Neuerungen, die Sie wissen sollten.</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/steuerrecht-2016-3-neuerungen-die-sie-wissen-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Dec 2015 14:06:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=13009</guid>

					<description><![CDATA[<p>Auch 2016 warten wieder viele kleine Gesetzesänderungen auf Steuerzahler. Hier sind drei Änderungen im Steuerrecht, die vor allem Familien und Sparer betreffen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/steuerrecht-2016-3-neuerungen-die-sie-wissen-sollten/">Steuerrecht 2016: 3 Neuerungen, die Sie wissen sollten.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch 2016 warten wieder viele kleine Gesetzesänderungen auf Steuerzahler. Hier sind drei Änderungen im Steuerrecht, die vor allem Familien und Sparer betreffen.</p>
<p><strong>Für Sparer: Steuer-ID bei Freistellungsaufträgen</strong><br />
Die bisher erteilten Freistellungsaufträge bei Banken und Sparkassen verlieren ab dem Jahr 2016 ihre Gültigkeit, wenn die Steueridentifikationsnummer des Sparers der Bank nicht vorliegt. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihre Steuer-ID Ihrer Bank bekannt ist.</p>
<p><strong>Für Ledige und Ehepaare: Erhöhung des Grundfreibetrags</strong><br />
Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro. Damit fällt ab 2016 bei einem Ledigen erst Einkommensteuer an, wenn der Grundfreibetrag von 8.652 Euro überschritten wird. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Betrag und beträgt somit 17.304 Euro.</p>
<p><strong>Für Eltern: Erhöhung des Kindergeldes</strong><br />
Um zwei Euro erhöht sich das Kindergeld. Damit beträgt der monatliche Betrag 190 Euro für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 Euro.</p>
<p>Im Jahr 2016 muss der auszahlenden Kindergeldstelle die Steueridentifikationsnummer des Kindes bekannt gegeben werden. Denn in Zukunft erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes nur, wenn die Steuer-ID vorliegt. </p>
<p>Für Kinder die vor dem 01.01.2016 geboren wurden, reicht es, wenn im Jahr 2016 die Steuer-ID übermittelt wird. Sollte dies nicht erfolgen, wird spätestens ab 2017 kein Kindergeld mehr ausgezahlt. Für Kinder die nach dem 31.12.2015 geboren wurden, erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes nur bei vorgelegter Steuer-ID.</p>
<h3>Weitere Artikel zum Thema:</h3>
<p><a href="http://www.kindergeld.org/kindergeld-2016.html" target="_blank" rel="noopener">kindergeld.org</a><br />
<a href="http://www.focus.de/finanzen/steuern/steueraenderungen-2016-vier-euro-pro-kind_id_4724702.html" target="_blank" rel="noopener">Focus.de</a><br />
<a href="http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerentlastung-ab-2016-angekuendigt_168_303654.html" target="_blank" rel="noopener">Haufe.de</a><br />
<a href="http://www.fr-online.de/recht/was-sich-2016-alles-fuer-uns-aendern-wird-sote,21157310,32890746.html" target="_blank" rel="noopener">Fr-Online.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/steuerrecht-2016-3-neuerungen-die-sie-wissen-sollten/">Steuerrecht 2016: 3 Neuerungen, die Sie wissen sollten.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer durch Kapitalgesellschaften</title>
		<link>https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kirchensteuer-auf-abgeltungsteuer-durch-kapitalgesellschaften/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anja Schuschke]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jul 2014 14:13:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.stb-kanzlei-berlin.de/?p=1023</guid>

					<description><![CDATA[<p>In einem neuen Verfahren ab dem 01. Januar 2015 wird der Kirchensteuerabzug (u.a. zum Beispiel wichtig bei Ausschüttungen) neu geregelt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kirchensteuer-auf-abgeltungsteuer-durch-kapitalgesellschaften/">Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer durch Kapitalgesellschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In einem neuen Verfahren ab dem 01. Januar 2015 wird der Kirchensteuerabzug (u.a. zum Beispiel wichtig bei Ausschüttungen) neu geregelt. Grundsätzlich müssen alle Kapitalgesellschaften auf dieses Verfahren umstellen, auch wenn die Gesellschafter gar nicht kirchensteuerpflichtig sind oder auch, wenn sie gar keine Ausschüttung für 2015 beabsichtigen.<br />
<span id="more-1023"></span><br />
Ausnahme besteht nur bei den sog. Ein-Mann-GmbH’s. „Die Zulassung zum Verfahren ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn der Kirchensteuerabzugsverpflichtete sicher ausschließen kann, dass eine Kirchensteuer abzuführen ist. Sicher ist der Ausschluss aber nur dann, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer als einzige natürliche Person des Kirchsteuerabzugsverpflichteten keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört oder konfessionslos ist und bleibt. Sobald an der Kapitalgesellschaft eine zweite natürliche Person beteiligt ist, hat sich die Gesellschaft beim BZSt zum Verfahren zuzulassen und die Kirchensteuermerkmale abzufragen.“</p>
<p>Jede Kapitalgesellschaft muss sich bis zum 31.08.2014 beim Bundeszentralamt (BZSt) registrieren lassen, um die Zulassung zu diesem neuen Verfahren (Regelabfrage) zu beantragen. Daher überprüfen Sie, ob Sie sich bereits registriert haben. Die Registrierung soll mehrere Wochen in Anspruch nehmen und kann nur durch Sie beantragt werden.</p>
<p>Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie die Zugangsdaten, mit denen Sie zwischen dem 01.09. und dem 31.10. eines jeden Jahres die sog. Regelabfrage beim BZSt stellen. Die Mitteilungen, die Sie dann vom BZSt erhalten, sind für das Jahr 2015 bindend.</p>
<p>Nähere Informationen zu diesem neuen Verfahren finden Sie auf der <strong><span style="text-decoration: underline;"><a title="Zur Website des BZSt " href="http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kirchensteuer/Fragen_und_Antworten/Kapitalgesellschaften/Kapitalgesellschaften_node.html" target="_blank" rel="noopener">Website des BZSt</a></span></strong> unter der Rubrik „Kirchensteuer auf Abgeltung“. Dort finden Sie auch einen Fragen-Antwort-Katalog. Dieser wird ständig erweitert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de/kirchensteuer-auf-abgeltungsteuer-durch-kapitalgesellschaften/">Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer durch Kapitalgesellschaften</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.stb-kanzlei-berlin.de">Steuerberater in Berlin-Köpenick | Anja Schuschke</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
